Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen

Privat- oder Beihilfeversicherte


Sollten Sie privat und ggf. durch eine Beihilfe versichert sein, übernimmt Ihre Versicherung i. d. R. zu einem Großteil oder vollständig die Kosten für die Psychotherapie (bemessen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten), sofern eine Behandlung erforderlich ist. Bitte nehmen Sie vor Beginn der Therapie Kontakt zu Ihrer Versicherung auf, um die Kostenerstattung genau zu klären und lassen Sie sich ggf. notwendige Formulare zur Antragstellung zusenden.

Selbstzahler


Der unbürokratischste Weg ist, die Sitzungen selbst zu zahlen. Derzeit beträgt der Satz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 100,55€ pro 50 Minuten. Dieses Vorgehen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn

  • keine Diagnose einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung vorliegt und weder private, noch gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten übernehmen

  • Sie nur wenige Sitzungen benötigen

  • Sie vermeiden möchten, dass Daten an den Kostenträger übermittelt werden (relevant z.B. bei bevorstehender Verbeamtung, Abschluss oder Wechsel von Versicherungen)

  • Sie eine Paartherapie machen möchten (diese wird in keinem Fall von Krankenkassen übernommen): Kosten für 50 min. betragen 120€


Gesetzlich Versicherte


Normalerweise erstatten gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten nicht die Kosten in einer psychotherapeutischen Privatpraxis, sondern übernehmen lediglich die Kosten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.

In Ausnahmefällen haben Sie jedoch ein Anrecht darauf, dass Ihnen die Kosten auch von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, und zwar ist dies dann der Fall, wenn Ihnen in Ihrem Umkreis in zumutbarer Wartezeit (bis zu 3 Monaten) kein Therapeut mit Kassenzulassung einen Therapieplatz anbieten kann. Eine ein- oder zweimalige Sprechstunde gilt hierbei nicht als Therapie!

In diesem Fall können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung beantragen und benötigen dazu folgendes:

  • eine Bescheinigung von Ihrem Hausarzt oder Psychiater, dass eine Psychotherapie für Sie dringend und notwendig ist

  • seit dem 01.04.18 die Bescheinigung PTV11, die Sie im Rahmen einer Psychologischen Sprechstunde bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten
  • eine Dokumentation Ihrer Versuche, einen Therapeuten mit Kassenzulassung zu finden

  • ein formloses Antragsschreiben, aus dem auch hervorgeht, dass Ihre Therapie in meiner Privatpraxis zeitnah begonnen werden kann

 

Wenn Sie bei mir eine Therapie bzw. vorab die so genannte „Probatorik“ beginnen möchten und auch von meiner Seite entsprechende Kapazitäten vorhanden sind, unterstütze ich Sie gerne mit entsprechenden umfassenden Informationen und Vordrucken für die Antragstellung.

 

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht vollständig übernehmen, obwohl Sie prinzipiell ein Anrecht auf Erstattung der Kosten haben in der Höhe, in der sie angefallen sind. Sollten Sie dieses Anrecht nachhaltig nicht durchgesetzt bekommen, müssen Sie den Differenzbetrag selbst leisten (Stand Januar 2018: 10,95€ pro Sitzung á 50 min. und ggf. weitere Kosten, die im Rahmen der Antragstellung anfallen).